AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Studio und Fotolabor Xiangyu Zhang

Stand: [Mai 2025]

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über fotografische und videografische Leistungen und Produkte zwischen Studio und Fotolabor Xiangyu Zhang, Neusser Str. 25a 40667 Meerbusch (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). 1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

 

 

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. 2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt (z.B. durch schriftliche Bestätigung, E-Mail) oder der Auftragnehmer eine schriftliche Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. 2.3 Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

 

 

3. Leistungsumfang

3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen, schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem vereinbarten Angebot des Auftragnehmers. 3.2 Sofern nicht anders vereinbart, umfassen die Leistungen des Auftragnehmers die Erstellung von Fotografien und/oder Videos sowie deren Bearbeitung nach Ermessen des Auftragnehmers (z.B. Auswahl der besten Aufnahmen, grundlegende Bild- und Videobearbeitung wie Farbkorrektur, Kontrastanpassung, Schnitt). 3.3 Stil und Art der Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. 3.4 Die Übergabe von Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial) erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.

 

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und sind Endpreise, sofern keine Mehrwertsteuer ausweisbar ist (z.B. Kleinunternehmerregelung) oder bei Leistungen ins Drittland nach § 3a Abs. 2 UStG (siehe unten). 4.2 Bei Aufträgen mit Leistungserbringung im Drittland (z.B. an chinesischen Aussteller) wird die deutsche Umsatzsteuer nicht ausgewiesen, da der Leistungsort in das Drittland verlagert wird. Auf der Rechnung wird der Hinweis "Leistung nicht steuerbar in Deutschland, da Leistungsempfänger ein im Drittland ansässiger Unternehmer ist (§ 3a Abs. 2 UStG)" angebracht. 4.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 7-14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung der vereinbarten Leistungen ohne Abzug fällig. 4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4.5 Bei Buchungen von Leistungen, die an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum stattfinden (z.B. Hochzeiten, Events), ist eine verbindliche Buchung erst nach Leistung der Anzahlung gegeben.

 

 

5. Lieferung und Abnahme

5.1 Die Lieferung der vereinbarten Leistungen erfolgt in der Regel digital (z.B. über Online-Galerie, Download-Link, USB-Stick) oder auf einem anderen schriftlich vereinbarten Medium. 5.2 Die Lieferfristen werden individuell vereinbart. Sie beginnen mit dem vollständigen Erhalt aller für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Materialien vom Auftraggeber sowie gegebenenfalls der vereinbarten Anzahlung. 5.3 Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung und Abnahme der gelieferten Leistungen verpflichtet. Eventuelle Mängel oder Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich und detailliert mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.

 

 

6. Nutzungsrechte / Lizenzen

6.1 Das Urheberrecht an allen Fotografien und Videos liegt stets beim Auftragnehmer gemäß § 2 UrhG. 6.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den überlassenen Fotografien und/oder Videos für den vertraglich vereinbarten Zweck. 6.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, umfassen die Nutzungsrechte: * Bei Privatkunden: Die private Nutzung (z.B. Ausdrucke, private Social Media Profile, private Alben). Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen. * Bei Geschäftskunden: Die Nutzung für eigene Marketing- und Werbezwecke (z.B. auf der eigenen Website, in Broschüren, Social Media Kanälen, PR-Maßnahmen), jeweils im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs. Eine Weiterlizenzierung oder der Verkauf an Dritte ist ausgeschlossen. 6.4 Eine Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der überlassenen Fotografien und/oder Videos ist – außer zur Größenanpassung – ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Eine Veröffentlichung in verfremdeter Form (z.B. durch Filter, Farbänderungen) ist untersagt. 6.5 Bei jeder öffentlichen Nutzung oder Veröffentlichung der Fotografien und/oder Videos ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen (Fotograf: [X.Zhang/Momentchrome] oder Video von: [X.Zhang/Momentchrome]), es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

 

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, wenn er diese nicht kannte oder kennen musste. Der Auftraggeber ist für die Einholung notwendiger Genehmigungen (z.B. von Eigentümern von Locations, Models) verantwortlich. 7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen des Auftraggebers. 7.5 Für den Verlust von Daten (z.B. durch technische Probleme während der Aufnahme oder Speicherung) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien (z.B. Produkte, Markenrichtlinien, Zeitpläne, Kontaktpersonen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. 8.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Aufnahmen erforderlichen Personen, Gegenstände oder Orte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und bereit sind. 8.3 Für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.

 

 

9. Urheberrecht und Eigenwerbung

9.1 Der Auftragnehmer behält auch nach Einräumung von Nutzungsrechten das Recht, die erstellten Fotografien und Videos für eigene Werbezwecke (z.B. auf der eigenen Website, in sozialen Medien, im Portfolio, auf Messen oder in Printmedien) zu nutzen, sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers oder Persönlichkeitsrechte Dritter überwiegen. 9.2 Der Auftraggeber kann dieser Eigenwerbung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der ersten Ergebnisse schriftlich widersprechen.

 

 

10. Geheimhaltung

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen (z.B. Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Projektdetails) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen. 10.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

 

 

11. Datenschutz

11.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. 11.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf momentchrome.de einsehbar ist.

 

 

12. Mängelansprüche

12.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 12.2 Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 12.3 Rein geschmackliche oder künstlerische Beanstandungen stellen keine Mängel dar.

 

 

13. Verzug des Auftraggebers

13.1 Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung oder der Erbringung einer Mitwirkungspflicht in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen und für den entstandenen Mehraufwand sowie den dadurch entstandenen Schaden (z.B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) Ersatz zu verlangen. 13.2 Wenn der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagt oder verschiebt, gelten folgende Stornierungsgebühren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart: * Absage bis 14 Tage vor dem Termin: 25% der vereinbarten Vergütung. * Absage bis 7 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Vergütung. * Absage innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% der vereinbarten Vergütung. * Eine geleistete Anzahlung wird mit diesen Gebühren verrechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

14. Kündigung des Vertrags

14.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages bis zum vereinbarten Ende der Leistungserbringung für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. 14.2 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. 15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ihr Stadt, z.B. Düsseldorf], sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

 

Studio und Fotolabor Xiangyu Zhang[Xiangyu Zhang]

 

Studio und Fotolabor Xiangyu Zhang 一般条款与条件 (AGB)

生效日期:[2025年5月]

 

 

1. 适用范围

1.1 本通用条款与条件 (AGB) 适用于 Studio und Fotolabor Xiangyu Zhang(以下简称“承办方”)与各客户(以下简称“委托方”)之间所有关于摄影和摄像服务及产品的合同。 1.2 委托方提出的与本AGB相悖或偏离的条款,不构成合同的一部分,除非承办方明确书面同意其适用。 1.3 本AGB亦适用于所有未来的业务关系,即使未再次明确约定。

 

 

2. 合同订立

2.1 承办方的报价是无约束力的,不具有约束力,除非另有明确书面约定。 2.2 合同在委托方书面接受承办方报价(例如通过书面确认、电子邮件)或承办方书面确认委托方订单或开始提供服务时成立。 2.3 口头协议仅在承办方书面确认后方具有约束力。

 

 

3. 服务范围

3.1 具体服务范围由承办方个别的书面订单确认或商定的报价确定。 3.2 除非另有约定,承办方的服务包括照片和/或视频的制作以及由承办方决定的后期处理(例如,选择最佳拍摄、基本的图像和视频处理如色彩校正、对比度调整、剪辑)。 3.3 处理的风格和方式属于承办方的艺术自由裁量权。委托方提出的超出约定服务范围的后期修改要求,需另行付费。 3.4 原始数据(RAW文件、未处理的视频素材)原则上不予交付,除非另有明确书面约定并额外付费。

 

 

4. 报酬与支付条件

4.1 适用个别报价或订单确认中约定的价格。所有价格均以欧元 (€) 计算,为最终价格,除非无法开具增值税(例如,小企业免税规定)或根据德国增值税法第3a条第2款对第三国提供的服务(见下文)。 4.2 对于向第三国(例如,向中国参展商)提供的服务,德国增值税不予显示,因为服务地点已转移至第三国。发票上将注明:“此服务在德国不征收增值税,因为服务接收方是位于第三国的企业 (§ 3a Abs. 2 UStG)。” 4.3 除非另有约定,合同签订时需支付总价的 50% 作为预付款。剩余款项在开具发票和交付约定服务后的 7-14 天内全额支付,不含任何折扣。 4.4 若委托方逾期付款,承办方有权按照法定利率收取滞纳金。承办方保留追讨进一步逾期损失的权利。 4.5 对于在特定日期或特定期间进行的预订服务(例如婚礼、活动),仅在支付预付款后方视为具有约束力的预订。

 

 

5. 交付与验收

5.1 约定服务的交付通常以数字形式(例如通过在线图库、下载链接、USB存储设备)或通过其他书面约定的媒介进行。 5.2 交付期限将单独约定。期限自承办方收到所有为提供服务所需的信息和材料以及约定的预付款之日起算。 5.3 委托方有义务立即检查和验收所交付的服务。任何缺陷或异议必须在交付后 [例如:7] 个工作日内以书面形式详细通知。若在此期限内未收到书面异议,则视为服务已被验收。

 

 

6. 使用权 / 许可

6.1 所有照片和视频的著作权始终归承办方所有,符合德国著作权法第2条的规定。 6.2 委托方在支付全部约定报酬后,获得所提供照片和/或视频的简单、不限时间、不限地域的使用权,用于合同约定的目的。 6.3 除非另有明确书面约定,使用权包括: * 对于个人客户: 个人使用(例如打印、私人社交媒体资料、私人相册)。禁止商业使用或将其转让给第三方进行商业使用。 * 对于商业客户: 用于自身营销和广告目的(例如在自己的网站、宣传册、社交媒体渠道、公关活动中),均在正常经营范围内。禁止转授权或出售给第三方。 6.4 未经承办方明确书面同意,不得对所提供的照片和/或视频进行修改、更改或篡改——除尺寸调整外。禁止以扭曲形式(例如通过滤镜、色彩改变)发布。 6.5 每次公开使用或发布照片和/或视频时,必须注明承办方为作者(摄影师:[X.Zhang/momentchrome] 或 视频制作:[X.Zhang/Momentchrome]),除非另有明确书面约定。

 

 

7. 责任

7.1 承办方仅对承办方、其法定代表人或履行辅助人因故意或重大过失造成的损害承担责任。因生命、身体或健康受损而产生的责任以及根据产品责任法产生的责任不受影响。 7.2 对于一般过失,承办方仅在违反合同基本义务(主要义务)时承担责任,即违反那些使合同的正常履行成为可能,并且合同方通常可以信赖其遵守的义务。在这种情况下,责任限于合同典型的、可预见的损害。 7.3 承办方不承担因侵犯被摄人物或物体权利而产生的责任,如果承办方对此不知情或无需知情。委托方有责任获得必要的许可(例如,场地所有者、模特)。 7.4 承办方不对委托方自带物品的丢失或损坏承担责任。 7.5 对于数据丢失(例如由于拍摄或存储过程中的技术问题),承办方仅在故意或重大过失的情况下承担责任。

 

 

8. 委托方的协助义务

8.1 委托方有义务及时、完整地向承办方提供为提供服务所需的所有信息、文件和材料(例如产品、品牌指南、时间表、联系人)。 8.2 委托方必须确保为拍摄所需的个人、物品或地点在约定时间可供使用并准备就绪。 8.3 因委托方违反协助义务而导致的延误或额外费用,由委托方承担。

 

 

9. 著作权与自有宣传

9.1 即使授予了使用权,承办方仍保留使用所制作的照片和视频进行自身宣传(例如在自己的网站、社交媒体、作品集、展会或印刷媒体上)的权利,除非委托方有优先的保密利益或第三方的肖像权受到侵犯。 9.2 委托方可在收到首次成果后 14 天内书面反对这种自有宣传。

 

 

10. 保密条款

10.1 双方承诺对在履行本合同过程中知悉的对方商业秘密和专有信息(包括但不限于项目方案、技术资料、财务信息、客户名单等)严格保密,不得向第三方披露或用于本合同目的以外的任何用途。 10.2 本保密义务在本合同终止后仍然有效。

 

 

11. 数据保护

11.1 双方承诺遵守各自适用的数据保护法规,特别是《通用数据保护条例》(DSGVO)。 11.2 关于承办方处理个人数据的信息,请参见承办方网站 momentchrome.de上的独立数据保护声明。

 

 

12. 缺陷索赔

12.1 委托方有义务在收到服务后立即进行检查。明显的缺陷必须在交付后 7 个工作日内书面通知承办方。隐蔽的缺陷必须在发现后立即书面通知。 12.2 对于合法且及时提出的缺陷索赔,承办方有权进行补救或替代交付。如果补救失败,委托方可以减少报酬或解除合同。 12.3 纯粹的品味或艺术方面的异议不构成缺陷。

 

 

13. 委托方违约

13.1 若委托方未及时接受服务或未能履行协助义务,承办方有权中断服务提供,并要求赔偿因此产生的额外费用和损害(例如等待时间、额外行程)。 13.2 如果委托方取消或推迟已约定的日期,除非另有书面约定,将适用以下取消费用: * 提前 14 天取消:约定报酬的 25%。 * 提前 7 天取消:约定报酬的 50%。 * 提前 3 天内取消或未出席:约定报酬的 100%。 * 已支付的预付款将与这些费用抵销。委托方保留证明未发生或发生较少损害的权利。

 

 

14. 合同终止

14.1 双方均可因重要理由终止本合同。重要理由尤其指,考虑到所有个别情况并权衡双方利益后,继续履行合同至约定服务结束对解除合同的一方而言是不合理的。 14.2 若承办方因委托方应负责的重要理由终止合同,承办方保留获得约定报酬的权利,但需扣除节省的开支。

 

 

15. 最终条款

15.1 本合同的订立、效力、履行、解释和争议解决均适用德意志联邦共和国法律,并排除联合国国际货物销售合同公约 (CISG) 的适用。 15.2 若本AGB的单个条款全部或部分无效或不可执行,不影响其余条款的有效性。无效或不可执行的条款将由一个有效且可执行的、最能实现原条款经济目的的条款取代。 15.3 对于因本合同产生的所有争议,履行地和专属管辖法院为 [您的城市,例如:杜塞尔多夫],前提是委托方为商人、公法法人或公法特别基金,或在德国没有一般管辖地。

 

 

Studio und Fotolabor Xiangyu Zhang [张翔宇]

©Momentchrome 2025

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